Leistungen und Kosten
Schwangerschaftskontrolle
Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt bis zu sieben Schwangerschaftskontrollen ab. Bei Risikoschwangerschaften mit ärztlicher Verordnung werden weitere Kontrollen übernommen.
Geburtsvorbereitung / Beratungsgespräch
Der Beitrag von CHF 150.– an ein Beratungsgespräch oder an einen Geburtsvorbereitungskurs wird von der jeweiligen Grundversicherung einmalig übernommen. Für weitere Gespräche werden Ihnen pro 30 Minuten CHF 60 in Rechnung gestellt.
Krankenkassenleistung Wochenbettbetreuung
Die Grundversicherungen übernehmen bei Erstgebärenden, nach einem Kaiserschnitt oder bei einer Frühgeburt 16 Hausbesuche und bei Mehrgebärenden nach einer komplikationslosen Geburt 10 Hausbesuche innerhalb der ersten 56 Lebenstage des Kindes.
In den ersten zehn Tagen nach der Geburt werden zusätzlich Zweitbesuche bezahlt, sollten diese angezeigt sein. Falls weitere Besuche erforderlich sind, können diese auf ärztliche Verordnung ebenfalls über die Grundversicherung abgerechnet werden.
In diesem Rahmen bin ich so oft für Sie da, wie es mich braucht.
Bereitschaftsdienst / Pikettentschädigung:
Für die Betreuung im Wochenbett zu Hause steht Ihnen Ihre Hebamme im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes zur Verfügung. Dieser Dienst beginnt ab der 37. Schwangerschaftswoche und erstreckt sich bis etwa 14 Tage nach dem errechneten Geburtstermin.
In diesem Zeitraum gewährleistet die Hebamme die verfügbare und verlässliche Betreuung. Sollte sie im Ausnahmefall verhindert sein (z. B. durch Krankheit), wird selbstverständlich eine qualifizierte Vertretung organisiert.
Die Anmeldung zur Wochenbettbetreuung ist verbindlich, um eine zuverlässige Betreuung zu garantieren. Melden Sie sich bitte frühzeitig an, damit Sie sich auf eine individuelle Unterstützung nach der Geburt verlassen können.
Die Entschädigung für den Bereitschaftsdienst ist keine Leistung der Grundversicherung. Deshalb wird Ihnen der Betrag direkt in Rechnung gestellt. Eine allfällige Kostenübernahme über Ihre Zusatzversicherung klären Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ab.
Einmalige Einsatzpauschale:
Bei Betreuung im Wochenbett zu Hause nach stationärem Aufenthalt im Spital oder Geburtshaus: CHF 150.-
Bei Betreuung im Wochenbett zu Hause; d.h. Austritt aus dem Spital oder Geburtshaus oder nach Hausgeburt innerhalb zwölf Stunden nach der Geburt: CHF 220.-
Stillberatungen
Die Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen übernimmt während der gesamten Stillzeit maximal drei Stillberatungen – unabhängig davon, wie lange gestillt wird.
Kontaktaufnahme
Ich würde mich freuen Sie und Ihre Familie in St. Gallen und Umgebung begleiten zu dürfen und freue mich auf eine unverbindliche Kontaktaufnahme.
Folgende nächste Schritte werden folgen:
Kurzes Telefongespräch zum Kennenlernen
Ausfüllen der Formulare
Termin, zu Hause vor der Geburt um sich kennenzulernen (Leistungen werden gemeinsam definiert)
Wochenbettbetreuung nach Geburt